Elternmitarbeit
Beirat der Kita
Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat
Der Beirat berät im Rahmen der jeweils geltenden kirchlichen und staatlichen Richtlinien und gesetzlichen Bestimmungen über alle Fragen, die die Tageseinrichtung angehen. Dazu ist es erforderlich, dass er Informationen über die pädagogische Konzeption – die sich an den Grundaussagen der Präambel orientiert – und die entsprechenden Vorschriften erhält.
Der Beirat wirkt beratend mit bei:
- Der Veränderung von pädagogischen Grundsätzen.
- Der Planung der Elternarbeit und der Elternmitwirkung,
- Der Festlegung der Öffnungszeiten unter Wahrung arbeitsrechtlicher Bestimmungen für das Personal und bei der Festlegung der Ferientermine,
- Der Festlegung der Kriterien für die Aufnahme der Kinder,
- Grundsatzfragen zum Stellenplan der Einrichtung,
- Der Planung baulicher Maßnahmen und der Beschaffung von Inventar,
- Der Änderung, Ausweitung oder Einschränkung der Zweckbestimmung der Tageseinrichtung.
Der Beirat ist vor allen wesentlichen Entscheidungen, besonders wenn sie eine Materie des vorangehenden Absatzes betreffen, zu hören. In Fragen, die die Gestaltung und Organisation der Tageseinrichtung für Kinder betreffen, hat der Beirat Vorschlagsrecht. Der Träger und die Leitung sollen dem Beirat regelmäßig Bericht erstatten. Dem Beirat gehören als stimmberechtigte Mitglieder je Gruppe ein/e Elternvertreter/in und ein/e Stellvertreter/in an. Die Mindestzahl der Elternvertreter beträgt drei.
An den Sitzungen des Beirats mit Rede- und Antragsrecht teilnahmeberechtigt und dazu einzuladen sind ferner:
- Der Pfarrer oder ein/e pastorale/r Mitarbeiter/in der Kirchengemeinde
- Der/die Trägerbeauftragte/Kitakoordinator
- Die Leitung der Tageseinrichtung für Kinder
- Ein/e von den MitarbeiterInnen der Tageseinrichtung für Kinder gewählte Vertreter/in
Der Beirat kann bei Bedarf weitere Personen zur Beratung hinzuziehen.