Grundlagen unserer Arbeit
Rechtsgrundlagen unserer Arbeit
Die Einrichtung ist staatlich anerkannte Betreuungseinrichtung gemäß SGB VIII, und weiß sich dem Qualitätsauftrag (SGB VIII §22a) ebenso verpflichtet wie dem Schutzauftrag zum Kindeswohl (SGB VIII § 8a und §72a). Wir stehen in enger Kooperation mit den zuständigen staatlichen Jugendämtern und den unserer Kommune.
Der hessische Bildungs- und Erziehungsplan (BEP)
Der Bildungs- und Erziehungsplan für Hessen wurde im Jahr 2005 entwickelt und liegt seit Dezember 2007 als Leitfaden vor.
Mit dem Bildungs- und Erziehungsplan soll eine Grundlage zur Verfügung gestellt werden, um jedes Kind in seinen individuellen Lernvoraussetzungen, seiner Persönlichkeit und seinem Entwicklungsstand anzunehmen, angemessen zu begleiten und zu unterstützen. Das gesellschaftliche Ziel, das wir mit all diesen Anstrengungen verfolgen, ist die frühere, nachhaltigere, individuellere und intensivere Bildung der Kinder. Sie ist die zentrale Voraussetzung, um in der von kontinuierlichem Wandel geprägten Welt auch in Zukunft zu bestehen. Der Bildungs- und Erziehungsplan steht für eine Pädagogik, die das Kind mit seinen individuellen Lernvoraussetzungen in den Mittelpunkt stellt. Das Kind erfasst aktiv seine Umwelt und gestaltet, – ko-konstruiert – seine Lernerfahrungen mit. (Quelle: BEP)
Das KTK-Gütesiegel
Das KTK-Gütesiegel Bundesrahmenhandbuch ist das Qualitätsmanagementsystem für katholische Kindertageseinrichtungen. In neun Qualitätsbereichen werden darin Qualitätsanforderungen, Aufgaben und Prozesse beschrieben, die das Profil und die Arbeit katholischer Kindertageseinrichtungen charakterisieren. Das Alleinstellungsmerkmal des KTK-Gütesiegel Bundesrahmenhandbuchs ist seine Philosophie „Qualität durch Religion“.
Das heißt: Die Inhalte des KTK-Gütesiegel Bundesrahmenhandbuchs begründen sich aus dem christlichen Glauben heraus und stiften eine gemeinsame christliche Identität.
Mit dem KTK-Gütesiegel Bundesrahmenhandbuch werden die Mitgliedseinrichtungen des KTK-Bundesverbandes darin unterstützt, ihr Profil zu schärfen und die Qualität ihrer Arbeit zu reflektieren, weiterzuentwickeln und zu dokumentieren. (Quelle: KTK-Gütesiegel)
Das HessKiFöG
Das Hessische Kinderförderungsgesetz (HessKiFöG) bündelt und vereinheitlicht die Regelungen zur Landesförderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Außerdem regelt es die Mindeststandards zur Gewährleistung des Kindeswohls in Tageseinrichtungen neu. Das Gesetz fügt diese beiden Regelungsbereiche in das bestehende Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) ein. Das HessKiFöG ist am 23. Mai 2013 vom Hessischen Landtag verabschiedet worden und trat zum 1. Januar 2014 in Kraft. (Quelle: HessKiFöG)
§ 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Alle Mitarbeiterinnen unserer Kita sind nach §8a SGB VIII geschult, um dem Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nachkommen zu können. Sollten wir wichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von uns betreuten Kindes wahrnehmen oder uns solche bekannt werden, sind wir angehalten in Zusammenarbeit mit einer „insofern erfahrenen Fachkraft“ diesen Anhaltspunkten nachzugehen und somit das Kind vor weiteren Gefährdungen zu bewahren. Die Erziehungsberechtigten des Kindes sind mit einzubeziehen, soweit hierdurch der Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt wird.
Die UNICEF Kinderrechte
Die vier Grundprinzipien der Kinderrechtskonvention
Vier Grundprinzipien prägen den Charakter der Konvention – auf ihnen beruhen die einzelnen Kinderrechte:
1. Das Recht auf Gleichbehandlung
2. Das Kindeswohl hat Vorrang
3. Das Recht auf Leben und persönliche Entwicklung
4. Achtung vor der Meinung und dem Willen des Kindes
KTK-Gütesiegel Bundesrahmenhandbuch 2008ff; Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) - Bundesverband e.V.; Freiburg
Hessisches Sozialministerium, Das Hessische Kinderförderungsgesetz (HessKiföG) Gesetz vom 23. Mai 2013 zur Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches und zur Änderung und Aufhebung anderer Rechtsvorschriften (Quelle:3)