Gottesdienste finden mit einigen Auflagen statt
Regeln für den Besuch eines Gottesdienstes
- Sonntagsgottesdienste finden in folgenden Kirchen statt:
Jeden Samstag: in St. Jakobus, Rüdesheim und St. Johannes der Täufer in Johannisberg (jeweils 17.00 Uhr)
wöchtlich wechselnd: 1. Woche: Lorchhausen, 2. Woche: Aulhausen, 3. Woche: Ransel, 4. Woche: Wollmerschied, 5. Woche: Sauerthal (jeweils Samstag, 18.30 Uhr )
Jeden Sonntag: im Rheingauer Dom, Geisenheim und St. Martin in Lorch (jeweils 10.00 Uhr)
wöchentlich wechselnd: 1. Woche: Assmannshausen, 2. Woche: Presberg, 3. Woche: Eibingen, 4. Woche: Stephanshausen, 5. Woche: Sauerthal (jeweils Sonntag, 10.00 Uhr)
Eine Anmeldung im Pfarrbüro bis donnerstags 12.00 Uhr ist erforderlich!
online, Telefonisch 06722 - 750 740 oder per Mail: info@ heilig-kreuz-rheingau .de
Die Teilnehmerzahl in den Kirchen ist begrenzt.
Allgemeinverfügung zum Coronaschutz
In den Gottesdiensten müssen als Mund-Nasen-Schutz ab sofort OP-Masken oder virenfilternde Masken der Standards FFP2, KN95 oder N95 getragen werden. Ausgenommen von der Pflicht zum Tragen der Masken sind lediglich Kinder unter 6 Jahre und Personen, die aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können.

Anmeldefristen für Gottesdienste
Bitte beachten Sie vor dem Besuch eines Gottesdienstes:
- Für die Sonntagsgottesdienste (auch samstags) bitte im Pfarrbüro bis donnerstags 12.00 Uhr anmelden. Telefonisch (06722 – 750 740) oder per Email: info@ heilig-kreuz-rheingau .de oder jetzt auch online über die Homepage
- Für alle anderen Gottesdienstformen. Bitte bringen Sie einen Zettel mit ihrem Namen, Adresse und ihrer Telefonnummer oder Mailadresse mit. Diese werden in einer Box gesammelt
- für die Kar- und Ostergottesdienste ist eine Anmeldung ab 1. März möglich.
Aus Datenschutzgründen bitten wir darauf zu achten, dass wir nur Anmeldung für 3 aufeinander folgende Wochen aufnehmen können. Ihre Daten werden nach 21 Tagen vernichtet.
ab 22.01.2021: In den Gottesdiensten müssen als Mund-Nasen-Schutz ab sofort OP-Masken oder virenfilternde Masken der Standards FFP2, KN95 oder N95 getragen werden. Ausgenommen von der Pflicht zum Tragen der Masken sind lediglich Kinder unter 6 Jahre und Personen, die aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können.