Alltagshilfen
Manchmal stellt uns der Alltag vor Herausforderungen – sei es durch Krankheit, Mobilitätseinschränkungen oder einfach durch den vielbeschäftigten Lebensrhythmus. In der Pfarrei Heilig Kreuz Rheingau möchten wir niemanden allein lassen.
Unsere Alltagshilfen bieten praktische Unterstützung und Begleitung, damit Sie auch in schwierigen Zeiten gut zurechtkommen.
Gemeinsam schaffen wir es, den Alltag leichter zu machen und Gemeinschaft zu leben.
Im Storchennest können Sie Kinderwagen, Autositze, Reisebetten und Kinderhochstühle ausleihen.
Öffnungszeiten
Mittwoch: 16.00 bis 17.00 Uhr (nicht in den Schulferien)
Sie können unsere Arbeit unterstützen durch:
- Sachspenden
- gut erhaltene Kinderwagen, Kinderbetten, Autositze, Hochstühle
- Geldspenden
- Ihr ehrenamtliches Engagement in unserem Projekt
Storchennest Geisenheim
Hospitalstraße 23 (Eingang über Nothgottesstraße)
65366 Geisenheim
Telefon: +49 611 174-165
Email: storchennest@caritas-wirt.de
In der Rappelkiste wird Baby– und Kinderkleidung (bis 176), Schuhe (bis 38), Spielzeug und mehr ausgegeben.
Öffnungszeiten
Do: 9.00 bis 12.00 Uhr
1. Samstag im Monat 10.30 bis 12.00 Uhr
Rappelkiste Lorch
Rittergasse 3b, 65391 Lorch
Die aktualisierte 4. Auflage der Christlichen Patientenvorsorge ist erschienen. Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK), die Evangelische Kirche Deutschlands (EKD) und die Arbeitsgemeinschaft der Christlichen Kirchen in Deutschland (ACK) haben gemeinsam diese Neuauflage herausgegeben.
Was ist neu?
Die Neuauflage berücksichtigt Änderungen der Rechtslage bis zum Mai 2018. Sie umfasst insgesamt vier Möglichkeiten für eine selbstbestimmte Vorsorge:
- Die Vorsorgevollmachten
- Die Betreuungsverfügung
- Die Patientenverfügung
- Die Äußerung von Behandlungswünschen
Neu gegenüber den vorhergehenden Auflagen ist die Erweiterung der Möglichkeiten der Vorsorgevollmachten. Es sind drei verschiedene Vorsorgevollmachten enthalten:
- Die Vorsorgevollmacht in Gesundheits- und Aufenthaltsangelegenheiten
- Die Vorsorgevollmacht zu Totensorge, Organspende und Bestattung
- Die Generalvollmacht in den übrigen Angelegenheiten, die insbesondere eine vermögensrechtliche Bevollmächtigung ermöglicht und auch über den Tod hinaus gilt.
Bereits ausgefüllte Patientenverfügungen bleiben selbstverständlich rechtsgültig. Beachten Sie aber, dass bei Neuausfüllungen das neue Formular benutzt wird. Entsorgen Sie Restexemplare der alten Version, sofern noch vorhanden. Weisen Sie ebenfalls darauf hin, dass eine Erneuerung der Patientenvorsorge nach einigen Jahren (ab 5 Jahre) sinnvoll ist.
Die Christliche Patientenvorsorge können Sie hier downloaden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Deutschen Bischofskonferenz. Dort können Sie gedruckte Exemplare bestellen.