Zentrales Pfarrbüro Heilig Kreuz Rheingau
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Zollstr. 8
65366 Geisenheim - Heilig-Kreuz-Rheingau.de
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- 06722 750740
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´Mit Gott ins Reine kommen´ wurde früher häufig Beichte genannt.
Heute steht die Versöhnung mit Gott im Vordergrund: das Geschenk Gottes für SIE.
Das Sakrament der Versöhnung können Sie ganzjährig bei den Priestern der Pfarrei empfangen.
Sie sprechen sie direkt an, mailen oder melden sich im zentralen Pfarrbüro.
Vor Weihnachten und Ostern gibt es zusätzlich die Versöhnungsgottesdienste mit dem Sakrament, Anbetung, live-Musik und Kerzenschein.
Der Priester ist strikt dazu verpflichtet, sämtliche Informationen, die ihm während der Beichte anvertraut werden, streng vertraulich zu behandeln. Diese Gewissensverpflichtung kann nicht aufgehoben werden. Kein noch so gewichtiges Argument rechtfertigt eine Verletzung des Beichtgeheimnisses. Außerhalb des Beichtstuhls darf der Beichtvater nur dann über das Gehörte sprechen, wenn der Beichtende dies ausdrücklich wünscht. Vor Gericht hat der Priester das Recht, das Beichtgeheimnis zu schützen und von einer Aussage abzusehen (Zeugnisverweigerungsrecht). Wer zufällig etwas aus einer Beichte erfährt, ist ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet.