Suchwort eingeben

Öffnungszeiten - Schließtage - Module - Gebühren

Unsere Öffnungszeiten

Montags bis freitags jeweils von 7.30 bis 16.30 Uhr geöffnet.

Sprechzeiten werden nach Vereinbarung angeboten.

Individuelle Betreuungszeiten in den Krippengruppen:

täglich 7.30 bis 11.30 Uhr oder

täglich 7.30 bis 15.00 Uhr oder

täglich 7.30 bis 16.30

Individuelle Betreuungszeiten in den Elementargruppen:

täglich 7.30 bis 12.00 Uhr oder

täglich 7.30 bis 15.00 Uhr oder

täglich 7.30 bis 16.30 Uhr

Unsere Schließtage

Die Kindertagesstätte ist während der hessischen Sommerferien für je­weils drei Wo­chen sowie in den Weihnachtsferien ein bis zwei Wochen geschlossen.

Weitere Schließtage sind in der Regel:

  • Konzeptionstage  (2 Tage)
  • Teamfortbildung bei Bedarf  (1-2 Tage)
  • Managementbewertung (1 Tag)
  • Betriebsausflug  (1 Tag)
  • Rosenmontag
  • »Brückentage« am Tag nach Christi Himmelfahrt und Fronleich­nam

Die genauen Termine für die Schließtage werden rechtzeitig vor Beginn des Kalenderjahres bekannt gegeben.

Module & Elternbeiträge (Monatlich)

Wir bieten Ihnen verschiedene Module zur Kinderbetreuung an. Hier finden Sie alle Informationen und die entsprechenden Gebühren.

Beteuung in der Krippe (Bis zum vollendeten 3. Lebensjahr)

Uhrzeit                      Stunden                Monatliche Gebühren*
7:30-11.30 4,0 215,00 €
7:30- 15:00 7,5 267,00 €
7:30- 16:30 9,0 320,00 €

Betreuung im Elementar-Bereich (Ab dem vollendeten 3. Lebensjahr)

Uhrzeit                     Stunden                 Monatliche Gebühren *
7:30- 12:00 4,5 0,00 €
7:30- 15:00 7,5 51,00 €
7:30- 16:30 9,0 61,00 €

Mittagessen

1 x pro Woche - nur an festen Wochentagen                     16,00 €
2 x - wie oben 32,00 €
3 x - wie oben 48,00 €
4 x - wie oben 64,00 €
5 x - wie oben 80,00 €

Getränke

Monatspauschale                                                                        5,00 €

Bei gleichzeitigem Besuch von zwei Kindern einer Familie, im Alter von unter 3 Jahren, ermäßigt sich die monatliche Gebühr für das zweite Kind um 50 v.H.des anfallenden Gebührensatzes. Für das erste Kind ist der volle Gebührensatz zu berechnen. Jedes weitere Geschwisterkind ist gebührenfrei.

* Die Gebühren orientieren sich an der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Kindertagesstätten der Hochschulstadt Geisenheim .

Zum Anfang der Seite springen