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Lorch, 17.02.2022

Betreuungsgebühren

Die Betreuungsgebühren richten sich nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lorch.

Unsere Kindertagesstätte ist montags bis donnerstags von 7:00 bis 16:30 Uhr für die Kinder geöffnet, freitags endet die Betruung um 16:00 Uhr.

In den hessischen Sommerferien schließt die Kindertagesstätte die letzten 3 Wochen. Ebenso pausieren wir über die Weihnachtsfeiertage bis zum Beginn des neuen Jahres, je nach Lage der Feiertage. Im Laufe eines Jahres kommt es zu einigen weiteren, einzelnen Schließtagen: Ein Tag Betriebsausflug, drei Konzeptionstage, ein Träger-konzeptionstag, ein Brückentag, sowie der Rosenmontag. Hierüber werden Sie rechtzeitig informiert

Bringzeiten

Für einen guten Start in den Tag und einen ruhigen, planbaren Tagesablauf in der Kita, sollen alle Kinder bis 9:00 Uhr in die Kita gebracht werden.

Betreuungsgebühren

Die Beiträge in der Haupteinrichtung im Ortskern von Lorch und die Beiträge der Außengruppe Ransel unterscheiden sich nicht.

Elternbeiträge für Krippenplatz: Kinder 1 – 2 Jahre

Betreuungszeit Stunden Beitrag  Beitrag Geschwisterkind
07:00 - 12:00 Uhr 5 240,00 € 130,00 €
07:00 - 15:00 Uhr 8 300,00 € 162,00 €
07:00 - 16:00 Uhr 9 330,00 € 178,00 €

Elternbeiträge für Krippenplatz: Kinder 2 – 3 Jahre

Betreuungszeit Stunden Beitrag  Beitrag Geschwisterkind
07:00 - 12:00 Uhr 5 192,00 € 104,00 €
07:00 - 15:00 Uhr 8 240,00 € 130,00 €
07:00 - 16:00 Uhr 9 264,00 € 143,00 €

 

Elternbeiträge für Kindergartenplatz: Kinder 3 – 6 Jahre

Alle Kinder im Alter vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt sind für sechs Stunden von 7:00 bis 13:00 Uhr von den Elternbeiträgen freigestellt.

Betreuungszeit Stunden Beitrag  Beitrag Geschwisterkind
07:00 - 12:00 Uhr 5 freigestellt freigestellt
07:00 - 13:00 Uhr 6 freigestellt freigestellt
13:00 - 15:00 Uhr + 2 = 8 50,00 € 27,00 €
13:00 - 16:30 Uhr + 3,5 = 9 80,00 € 43,00 €

 

Hinweise

  • Befinden sich zur gleichen Zeit zwei oder mehr Kinder einer Familie gleichzeitig in einer Kita im Stadtgebiet, so wird für das zweite Kind ein Beitragssatz von 54%  des jeweiligen Beitragssatzes erhoben und für das dritte Kind ist kein Beitrag mehr zu zahlen.
  • Elternbeiträge werden auf- oder abgerundet und monatlich entrichtet.
  • Windeln für Kinder sind durch Eltern/Erziehungsberechtigte der Kita zur Verfügung zu stellen.
  • Kosten für Essen und Getränke werden durch die Kita den Eltern/Erziehungsberechtigten zum kostendeckenden Preis separat in Rechnung gestellt.

Aktuelle Elternbeiträge der Kitas der Stadt Lorch am Rhein

Einrichtungsleitung der Kita St. Nikolaus

KiTa-Koordinator aller Kindertagesstätten der Pfarrei Heilig Kreuz Rheingau ist:

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